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Die wohnortnahe ambulante Behandlung von Menschen mit Behinderung in der zahnärztlichen Praxis sollte heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein und ist doch nicht immer leicht umzusetzen. Behinderung wird nicht nur als Ergebnis eines persönlichen Defizits angesehen, sondern Menschen mit Behinderung werden auch durch Barrieren am selbstbestimmten Leben und an der gesellschaftlichen Teilhabe behindert. Die UN-Behindertenkonvention fordert keine Sonderrechte, sondern konkretisiert universelle Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslage. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, Mobilität, Bildung, Arbeit, Teilhabe an politischen Prozessen, Gleichberechtigung und Gesundheit, sowie darüber hinaus gehende Gesundheitsleistungen, die speziell wegen der Behinderung benötigt werden.
Zum Jahresende 2009 lebten in Deutschland 7,1 Millionen schwerbehinderte Menschen. Dies entspricht einem Anteil von 8,7 % der gesamten Bevölkerung. Nur ein geringer Prozentsatz von Behinderungen ist angeboren, man schätzt dass 96 % aller Behinderungen jedoch im Laufe des Lebens durch Krankheiten, Unfälle und Alterungsprozesse auftreten.
Zahnärztliche Behandlung für Behinderte
Eine zahnärztliche relevante Behinderung liegt unabhängig vom Alter bei allen Menschen mit angeborenen oder erworbenen Beeinträchtigungen vor, deren Mundhygienefähigkeit und/oder Behandlungskooperativität aufgrund körperlicher und/oder geistiger Behinderung beeinträchtigt sind. Die Behandlung von Patienten mit Behinderung unterscheidet sich in dem höheren Zeitaufwand, höheren Personalbedarf und der Problematik der Finanzierung sowie der Planung, die mit den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht zu vereinbaren sind.
Bei der zahnärztlichen Behandlung ist es wichtig, im Vorfeld zu wissen, wer für die Betreuung zuständig ist (Angehörige, Wohngruppenleiter, etc.) und um was für eine Behinderung es sich handelt, sowie, ob es sich um einen Rollstuhlfahrer handelt und ob dieser in einen zahnärztlichen Stuhl umgelagert werden kann. Während der Erstuntersuchung wird die Kooperativität des Patienten eingeschätzt. Ist ein Patient kooperativ, lässt die Zahnsteinentfernung und das Absaugen des Wassers zu, kann davon ausgegangen werden, dass problemlos andere zahnärztliche Eingriffe durchgeführt werden können. Für nicht kooperative Patienten kann eine Behandlung in der Regel nur in Narkose durchgeführt werden.
Ein Dauerthema in der Behindertenzahnheilkunde ist die mangelnde Mundhygiene. Es gibt nur wenige Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, die wirklich gut, selbstständig ihre Zähne reinigen können. Die meisten Menschen mit geistiger Behinderung benötigen Unterstützung. Eine Mundgesundheitsstudie zeigte, dass Menschen mit Behinderung eine wesentlich schlechtere Mundgesundheit aufweisen, als die Durchschnittsbevölkerung gleichen Alters. Sie haben im Durchschnitt mindestens doppelt so viele unversorgte und fehlende Zähne in jener Altersgruppe, mit zunehmendem Alter verschlechtert sich die Situation dramatisch. Auch das Risiko der Parodontalerkrankungen ist erhöht.
Bei der präventionsbezogenen Untersuchung wird das individuelle Karies- und Parodontitisrisiko erhoben. Außerdem werden Zahnstellungsfehler und Kieferanomalien begutachtet. Zur Prävention bei Kindern mit Behinderung sollte mindestens vierteljährlich eine professionelle Zahnreinigung mit der Applikation von Fluorid durchgeführt werden. Um das Kariesrisiko zu senken, sollten möglichst viele Zähne versiegelt werden.
Festsitzender, sowohl als auch herausnehmbarer Zahnersatz, sind in der Behindertenzahnheilkunde möglich. Oft müssen die Betreuer oder Pfleger zur Unterstützung mit in die Behandlung einbezogen werden, damit z.B. durch motorische Unruhe keine Verletzungen geschehen oder Kleinteile verschluckt werden.
Die Gewöhnung an herausnehmbaren Zahnersatz ist nicht immer einfach. Ein gemeinsam mit den Angehörigen oder Betreuern ausgedachtes Übungsprogramm führt dann häufig doch zum Erfolg. Die täglichen Tragezeiten der Prothese sind anfangs nur kurz und nur unter Aufsicht der betreuenden Person, damit die Prothese nicht „verschwindet“. Die Tragezeiten werden kontinuierlich erhöht und das Ganze mit einem kleinen Belohnungssystem kombiniert.