Die Ärztesiegel „TOP Mediziner“ und „empfohlenen Arzt in der Region“ im Nachrichtenmagazin Focus sind irreführend urteilte Landgericht München.
Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt. Laut Wettbewerbszentrale werde der unzutreffende Eindruck erweckt, die behauptete Spitzenstellung beruhe auf objektiven und nachprüfbaren Kriterien. Der Siegelvergabe lägen aber subjektive Kriterien wie die Bewertung durch Patienten, die Bewertung durch Kollegen und eine Selbstauskunft zugrunde.
Das Gericht gab nun Mitte Februar der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale statt: Der Verlag verstoße durch die Vergabe der Siegel gegen das „lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot“. Mit den Siegeln werde der Eindruck erweckt, dass die betreffenden Ärzte aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden.
Die gegen Lizenzgebühr vergebenen Siegel hätten dabei die Aufmachung eines Prüfzeichens und würden in den vorgelegten Medien auch als solche werbend verwendet. Der Hinweis auf ein Prüfzeichen habe aber für die Entscheidung von Verbrauchern eine erhebliche Bedeutung. Diese erwarteten zu Recht, dass ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Einhaltung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft wurde.
„Hinzu kommt, dass Medien zwar regelmäßig darauf angewiesen sind, sich durch Anzeigen zu finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt“. Dass dies eine unübliche, nicht zwingend erforderliche Art der Finanzierung redaktioneller Beiträge ist, zeigten Ausführungen des Verlages, wonach die Verteilung der Siegel erst eine Reaktion auf den vor etwa zehn Jahren eingetretenen „Wildwuchs“ gewesen sei. „Davor wurden die Magazine mit den Ärztelisten ganz offensichtlich anders finanziert“, so das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht des Burda-Verlags betrifft es außerdem nur den Anbieter der Siegel und enthält keine Pflichten für einzelne Ärzte. Das heißt, die Ärzte können die Siegel unverändert nutzen und damit auf ihre Leistung aufmerksam machen, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Wertigkeit und Aussagekraft der Siegel seien ungebrochen hoch. Weiter lässt der Verlag mitteilen, man halte das Urteil für falsch und werde dagegen Berufung einlegen.
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